Emsland & Grafschaft Bentheim – Viele Sparerinnen und Sparer warten immer noch auf Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2024 die Berechnung der Zinsen für unwirksame Zinsanpassungsklauseln geklärt hat. Für Verträge, die 2021 endeten, droht die Verjährung bereits zum Jahresende 2024. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche sichern können.
Verjährung droht: Was Betroffene jetzt tun sollten
Obwohl Geldinstitute verpflichtet sind, Zinsnachzahlungen zu leisten, zögern viele Sparkassen und Banken weiterhin. Kunden sollten daher dringend handeln, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
- Fordern Sie Ihr Institut zur Nachberechnung auf
Kontaktieren Sie Ihre Bank schriftlich und verlangen Sie eine Nachberechnung der Zinsen. Ein kostenloser Musterbrief, der Sie dabei unterstützt, ist online verfügbar. - Verjährung hemmen
Eine einfache Aufforderung reicht nicht aus, um die Verjährung zu stoppen. Wenn Ihr Vertrag 2021 endete, haben Sie nur noch bis Ende 2024 Zeit, Maßnahmen zu ergreifen.- Klage einreichen: In strittigen Fällen bleibt oft nur der Gang vor Gericht.
- Schlichtungsantrag stellen: Ein Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle ist eine schnelle und kostenlose Alternative. Informationen dazu finden Sie im Impressum der Bank-Website.
Kostenloser Schlichtungsweg für Verbraucher
Ein Schlichtungsverfahren ist für Betroffene oft die einfachste Möglichkeit, Ansprüche zu sichern. Es verursacht keine Kosten und kann Verjährung verhindern, während die Streitigkeiten geklärt werden.
Fazit: Schnell handeln und Ansprüche sichern
Betroffene Sparerinnen und Sparer sollten jetzt aktiv werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Mit der richtigen Vorgehensweise – sei es durch schriftliche Nachforderungen, eine Klage oder den Schlichtungsweg – können Sie Ihre Ansprüche vor Verjährung schützen.
Mehr Informationen und Hilfestellungen finden Sie in der Kategorie Wirtschaft.
Symbolfoto von Franz W. auf Pixabay