Werbung

zaehlerablesung

Zählerstand schon abgelesen? Frist bis zum 5. Januar 2025 beachten!

Wietmarschen – Der Wasser- und Abwasserzweckverband Niedergrafschaft erinnert alle Haushalte daran, den Wasserzählerstand für die jährliche Abrechnung rechtzeitig bis zum 5. Januar 2025 selbst abzulesen und zu übermitteln. Durch die Eigenablesung profitieren sowohl die Bewohner als auch der Zweckverband von einer schnellen und präzisen Abwicklung.

So melden Sie den Zählerstand:

  1. Online-Portale: Übermitteln Sie Ihren Stand bequem über die digitale Plattform des Zweckverbands.
  2. Telefonisch: Der Kundenservice steht Ihnen bei Fragen oder Problemen mit der Ablesung gerne zur Verfügung.

Warum ist die Eigenablesung wichtig?

Die korrekte und pünktliche Übermittlung des Zählerstandes verhindert Verzögerungen bei der Abrechnung und sorgt dafür, dass keine Schätzungen vorgenommen werden müssen. Dies garantiert eine genaue Abrechnung für alle Haushalte.

Frist nicht verpassen!

Der 5. Januar 2025 ist der Stichtag für die Übermittlung der Zählerstände. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um unnötige Rückfragen oder Schätzwerte zu vermeiden.

Weitere Informationen sowie eine detaillierte Anleitung zur Ablesung und Übermittlung finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Wietmarschen.


Besuchen Sie die Website des Wasser- und Abwasserzweckverbands Niedergrafschaft, um genaue Anweisungen und zusätzliche Informationen zu erhalten.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel