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Polizei

Unfallflucht in Schüttorf: 15-jährige Radfahrerin verletzt

Schüttorf. Am heutigen Vormittag, gegen 10:30 Uhr, ereignete sich in Schüttorf ein Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht, bei dem eine 15-jährige Radfahrerin leicht verletzt wurde.

Unfallhergang:

Die Jugendliche befuhr die Lessingstraße in Richtung Süsterstraße, als ein bislang unbekannter PKW-Fahrer sie beim Überholen touchierte. Durch den Zusammenstoß stürzte die Radfahrerin und erlitt leichte Verletzungen. Der Unfallverursacher, der in einem silber/grauen Fahrzeug unterwegs war, setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.

Zeugenaufruf:

Die Polizei Bad Bentheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen des Vorfalls, sich unter der Rufnummer 05922/776600 zu melden. Insbesondere werden Personen gesucht, die Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können.

Fahrerflucht ist eine Straftat:

Fahrerflucht, auch als Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet, ist in Deutschland eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person und seinem Fahrzeug zu ermöglichen, macht sich der Fahrerflucht schuldig.

Hinweis an die Bevölkerung:

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, im Falle eines Unfalls umgehend anzuhalten und die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensregulierung einzuleiten. Fahrerflucht ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

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