Grafschaft Bentheim. Die Jagdsaison steht vor der Tür und viele Jäger in der Grafschaft Bentheim müssen ihren Jagdschein verlängern. Die gute Nachricht: Ab sofort ist das auch online möglich!
Wer in Deutschland jagt, braucht einen gültigen Jagdschein. Für viele Jagdberechtigte im Landkreis Grafschaft Bentheim endet die Gültigkeit des aktuellen Jagdscheins am 31. März 2025. Die Jagdbehörde rechnet mit rund 600 Verlängerungsanträgen und empfiehlt, diese frühzeitig zu stellen.
Bequeme Online-Antragstellung
Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet nun die Möglichkeit, den Jagdschein bequem online zu verlängern. Auf der Internetseite des Landkreises unter dem Suchbegriff „Jagdschein“ finden Jagdberechtigte den entsprechenden Online-Antrag.
Für die Verlängerung wird lediglich eine Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung benötigt, die im Zuge des Online-Antrags hochgeladen werden kann. Der Jagdschein selbst muss jedoch im Original bei der Jagdbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim zur Bestätigung der Verlängerung eingereicht werden.
So funktioniert die Verlängerung
- Online-Antrag stellen: Den Online-Antrag auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim ausfüllen und die Versicherungsbestätigung hochladen.
- Jagdschein einsenden: Den originalen Jagdschein per Post an die Kreisverwaltung senden (van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn).
- Verlängerung bestätigen lassen: Die Jagdbehörde bestätigt die Verlängerung auf dem Jagdschein.
Vorteile des Online-Verfahrens
- Zeitersparnis: Der Antrag kann bequem von zuhause aus gestellt werden.
- Flexibilität: Die Antragstellung ist unabhängig von Öffnungszeiten möglich.
- Weniger Aufwand: Der persönliche Gang zur Behörde entfällt.
Zukünftige Vereinfachung geplant
Der Landkreis Grafschaft Bentheim arbeitet bereits an einer weiteren Vereinfachung des Verfahrens. Zukünftig soll der Versand eines Siegels möglich sein, das Jagdberechtigte selbst in ihren Jagdschein einkleben können. Dadurch würde der Versand des Jagdscheins an die Behörde entfallen.
Persönliche Vorsprache weiterhin möglich
Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, können Jagdberechtigte nach vorheriger Terminvereinbarung selbstverständlich auch einen persönlichen Termin bei der Jagdbehörde wahrnehmen.
Kontakt für Fragen
Bei Fragen zur Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins steht die Jagdbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim unter der Telefonnummer 05921 96 1085 sowie per E-Mail unter [entfernte E-Mail-Adresse] gerne zur Verfügung.
Jagdberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland wenden sich an die Behörde, in deren Bezirk sie hauptsächlich jagen.
Wichtige Links
- Online-Antrag zur Verlängerung des Jagdscheins: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99067004123000/herausgeber/BW-2098/region/080000000000
- Informationen zur Jagdscheinausstellung: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99067004001000/herausgeber/RP-8968374/region/070000000000
Bildunterschrift: Kreisjägermeister Reinhold Gosejacob (l.) und Dezernatsleiter Gert Lödden zusammen mit Dezernatsleiterin Dr. Elke Bertke. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim.