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Hühner

Entwarnung in der Grafschaft Bentheim: Schutzzone für Geflügelpest aufgehoben

Gute Nachrichten für Geflügelhalter in der Grafschaft Bentheim: Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Hoogstede vor rund drei Wochen sind keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Infektion aufgetreten. Die drei Kilometer breite Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb wurde daher am Sonntag (16. Februar 2025) aufgehoben.

Überwachungszone bleibt bestehen

Auch wenn die Schutzzone aufgehoben wurde, gelten für die geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der ehemaligen Schutzzone weiterhin die Seuchenschutzmaßnahmen der Überwachungszone. Diese Zone erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und reicht bis in benachbarte emsländische sowie niederländische Gemeinden hinein.

Regelmäßige Kontrollen und negative Ergebnisse

Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer erklärt, dass das Veterinäramt in den vergangenen Wochen unermüdlich im Einsatz war und die Betriebe innerhalb der Schutzzone regelmäßig beprobt hat. Auch in der Überwachungszone wurden zahlreiche Betriebe und Hobbyhaltungen aufgesucht, klinische Untersuchungen durchgeführt und Proben genommen. Da bislang keinerlei Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und alle Laborergebnisse negativ waren, konnte die Schutzzone nach der vorgegebenen Frist von 21 Tagen nun aufgehoben werden.

Was bedeutet das für Geflügelhalter?

Auch nach Aufhebung der Schutzzone gelten für die geflügelhaltenden Betriebe die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen der Überwachungszone weiter. Das bedeutet im Wesentlichen:

  • Transportverbot: Der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen bleibt weiterhin verboten.
  • Teilausstallung verboten: Auch eine Teilausstallung von Geflügel ist nicht erlaubt.
  • Aufstallungspflicht: Die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) bleibt bestehen.

Ausnahmen auf Antrag möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Ausnahmen vom Grafschafter Veterinäramt genehmigt werden. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaf-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.

Vorsicht weiterhin geboten

Kreisveterinär Kramer mahnt weiterhin zur Vorsicht und appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Er zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass auch die Überwachungszone zum Ende dieses Monats komplett aufgehoben werden kann.

Hintergrundinformationen zum Ausbruch

Im Januar war in einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Hoogstede die hochansteckende Variante der Aviären Influenza (Subtyp H5N1) ausgebrochen. Der Betrieb hatte knapp 30.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Task Force Tierseuchen des LAVES und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung tierschutzgerecht getötet. Um eine Verbreitung der hochansteckenden Virus-Infektion zu verhindern, ordnete der Landkreis weitreichende Schutzmaßnahmen an, darunter die Einrichtung einer Schutz- und einer Überwachungszone. Von dem betroffenen Betrieb in Hoogstede geht nach umfangreichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten keine Infektionsgefahr mehr aus.

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