Nordhorn – Die Bundestagswahl steht kurz bevor: Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind insgesamt 98.185 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Der Wahlkreis 31 – Mittelems umfasst die Grafschaft Bentheim sowie den südlichen Teil des Landkreises Emsland. Landrat Uwe Fietzek ruft die Bevölkerung dazu auf, ihr Wahlrecht aktiv zu nutzen:
„Wahlen sind das zentrale Element unserer Demokratie. Jede Stimme trägt dazu bei, die politische Richtung unseres Landes mitzugestalten. Entscheiden Sie mit, welche Parteien in Berlin vertreten sind und welchen Kurs die Bundespolitik einschlägt. Die Auswirkungen reichen weit über die Hauptstadt hinaus – sie betreffen auch unsere Region unmittelbar. Deshalb: Nutzen Sie Ihre Stimme!“
Wer darf wählen?
Bei der Bundestagswahl sind alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder über einen Wahlschein verfügen. Auch Deutsche im Ausland können unter bestimmten Bedingungen ihr Wahlrecht ausüben.
Stimmabgabe: Zwei Stimmen und ein langer Wahlzettel
Auf dem rund 53 Zentimeter langen Stimmzettel stehen zwei Wahlentscheidungen an: Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis 31 – Mittelems gewählt. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei. In Niedersachsen treten 16 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen zur Wahl an.
Wahllokale und Briefwahl
Am Wahltag stehen in der Grafschaft Bentheim 112 Wahllokale zur Verfügung. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können.
Alternativ kann die Wahl per Briefwahl erfolgen. Noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15 Uhr besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei den zuständigen Städten und Gemeinden zu beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei einer nachgewiesenen Erkrankung – ist dies sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Wichtig: Damit die Stimme zählt, müssen die Wahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Landkreis Emsland eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Stimmenauszählung und Helferinnen und Helfer
Für die 62 eingerichteten Briefwahlbezirke im Wahlkreis Mittelems – darunter 25 in der Grafschaft Bentheim – wird eine hohe Beteiligung erwartet. Die Kreiswahlleitung übernimmt der Landkreis Emsland, der für die Auszählung der Briefwahl verantwortlich ist. Rund 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind allein für die Briefwahl im Einsatz – davon arbeiten 300 Personen in der Kreisverwaltung des Landkreises Emsland, während weitere 100 Helfende aus der Grafschaft Bentheim stammen. Die öffentliche Auszählung beginnt am Wahlabend um 18 Uhr in den Räumen der BBS Meppen.
Zusätzlich sorgen etwa 1.000 ehrenamtliche Wahlhelfende am Wahltag in den Wahllokalen der Grafschaft Bentheim für einen reibungslosen Ablauf und übernehmen die Stimmenauszählung nach Schließung der Wahllokale. Wer wissen möchte, wie die Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft gewählt haben, findet die aktuellen Wahlergebnisse ab 18 Uhr am Sonntag auf der Webseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de.