Frankfurt/Kiel/Bochum – Das DFB-Bundesgericht hat das Urteil des Sportgerichts bestätigt: Der VfL Bochum erhält die drei Punkte für das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel gegen Union Berlin. Das Spiel wurde mit 2:0 für den VfL gewertet.
Der Vorfall
VfL-Torhüter Patrick Drewes wurde in der Partie von einem Feuerzeug getroffen, das aus dem Berliner Fanblock geworfen wurde. Er konnte das Spiel nicht fortsetzen, und da das Wechselkontingent des VfL bereits erschöpft war, musste Feldspieler Philipp Hofmann ins Tor. Der VfL legte daraufhin Einspruch gegen die Spielwertung ein.
Urteil des Bundesgerichts
Das Bundesgericht wies die Berufung von Union Berlin zurück und bestätigte somit das Urteil des Sportgerichts. Die Berufungen der Drittparteien Holstein Kiel und FC St. Pauli wurden als unzulässig verworfen.
Begründung
Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, begründete das Urteil wie folgt: „Wir haben nicht in den Wettbewerb eingegriffen, sondern ein Mitglied von Union Berlin. Dieses Verhalten wird dem Verein zugerechnet und muss hart sanktioniert werden. Daher ist eine Punkteumwertung vorzunehmen.“
Reaktionen
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich zufrieden: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“
Steffen Schneekloth, Präsident von Holstein Kiel, äußerte sich ebenfalls zu der Entscheidung: „Selbstverständlich akzeptieren wir das Urteil des Bundesgerichts und die damit verbundene Entscheidung, dass das Urteil des DFB-Sportgerichts bestehen bleibt. Aus unserer Sicht hätte es allerdings ein anderes Urteil geben müssen, welches nicht direkt in den sportlichen Wettkampf eingreift und damit Dritte, in diesem Fall eben auch uns als KSV Holstein, mit trifft.“
Ausblick
Der 1. FC Union Berlin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.