Grafschaft Bentheim – Seit Anfang Januar stehen die Gelben Tonnen im Landkreis Grafschaft Bentheim bereit. Doch nicht alle nutzen sie korrekt: Immer wieder landen dort Abfälle, die nicht hineingehören. Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und die Firma Stenau, die für die Abfuhr zuständig ist, geben daher Hinweise zur richtigen Mülltrennung.
Was gehört in die Gelbe Tonne?
„Die Gelbe Tonne ist eine Verpackungstonne, nicht einfach eine Plastikmülltonne“, erklärt Christoph Bröcker, Leiter der AWB.
Erlaubt sind:
Leere Joghurtbecher, Konservendosen, Milch- und Saftkartons
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien
Nicht erlaubt sind:
Kaputte Gießkannen, Kunststoffrohre oder Haushaltsgegenstände
Gewerbliche Transportverpackungen wie Stretchfolien für Paletten
Solche Gegenstände müssen über Wertstoffhöfe oder andere Entsorgungswege entsorgt werden.
Besonderheiten für Gewerbebetriebe
Für Unternehmen kann die Unterscheidung schwieriger sein. Dr. Georg Grüber, Geschäftsführer von Stenau, erklärt: Nur Verkaufsverpackungen, die direkt beim Endverbraucher anfallen, gehören in die Gelbe Tonne. Transportverpackungen hingegen nicht.
Kostenlose Beratung für Privathaushalte und Gewerbe
Wer unsicher ist, kann sich an die AWB oder Stenau wenden. Die Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf www.awb-grafschaft.de und www.stenau.net zu finden.
Die Abfuhr der Gelben Tonnen wird nicht durch kommunale Gebühren, sondern über das Verpackungsgesetz und die Dualen Systeme finanziert. Im Landkreis Grafschaft Bentheim übernimmt die Firma Stenau Städtereinigung diese Aufgabe.