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Bundesverfassungsgericht

IHK kritisiert Urteil zum Solidaritätszuschlag: „Belastung für Unternehmen bleibt“

Osnabrück – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form als verfassungsgemäß einstuft, stößt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Kritik. IHK-Präsident Uwe Goebel betont, dass die Entscheidung nichts an der wirtschaftspolitischen Realität ändere: Der Solidaritätszuschlag bleibe eine zusätzliche Steuerlast für Unternehmen, die Investitionen hemme und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland schwäche.

Abschaffung als schnellster Weg zur Entlastung

Goebel fordert die Politik auf, die steuerliche Entlastung der Unternehmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen ganz oben auf die Agenda zu setzen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre ohne Zustimmung des Bundesrates möglich und somit der schnellste Weg, um Betriebe zu entlasten.

Wirtschaftspolitische Realität ignorieren

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der wirtschaftspolitischen Realität“, betont Goebel. „Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Steuerlast für Unternehmen, die Investitionen hemmt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland schwächt.“

Forderung nach steuerlicher Entlastung

Die IHK fordert die Politik auf, die steuerliche Entlastung der Unternehmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen ganz oben auf die Agenda zu setzen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre ohne Zustimmung des Bundesrates möglich und somit der schnellste Weg, um Betriebe zu entlasten.

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