Deutschland – Die Zahl der Leistungsminderungen in deutschen Jobcentern ist im Jahr 2024 deutlich gestiegen. Wie die Bundesagentur für Arbeit am 10. April mitteilte, wurden rund 369.200 Sanktionen verhängt – ein Anstieg von 63,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Trotz dieser Zunahme bleibt der Anteil der betroffenen Leistungsbezieher insgesamt gering: Im Jahresdurchschnitt waren nur etwa 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal betroffen. Konkret erhielten rund 185.600 Personen im Laufe des Jahres eine neue Leistungsminderung, was einer Steigerung von 44,8 Prozent gegenüber 2023 entspricht.
Meldeversäumnisse dominieren
Der mit Abstand häufigste Grund für Sanktionen waren Meldeversäumnisse: In 86,3 Prozent der Fälle erschienen Kundinnen und Kunden ohne triftigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen. Dadurch kam es zu etwa 318.700 Leistungsminderungen. Weitere Gründe lagen in der Ablehnung von Arbeit, Ausbildung oder Integrationsmaßnahmen (23.400 Fälle) sowie in wirtschaftlich nachteiligen Entscheidungen wie dem absichtlichen Verzehr von Vermögen oder Einkommen (17.100 Fälle).
Sanktionen mit abgestufter Wirkung
Die durchschnittliche Kürzung betrug 62 Euro bzw. 7,8 Prozent des Regelbedarfs. Die Sanktionen sind gestaffelt: Bei einem ersten Verstoß werden die Leistungen für einen Monat um zehn Prozent gekürzt, bei wiederholtem Fehlverhalten um bis zu 30 Prozent für bis zu drei Monate. In besonders schweren Fällen kann die Regelleistung auch komplett gestrichen werden.
Härtefälle und Ausnahmen
Jobcenter verzichten auf Sanktionen, wenn die Betroffenen einen wichtigen Grund vorweisen können – zum Beispiel eine akute Erkrankung oder höhere Gewalt. Auch besondere soziale Härten können berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der Leistungsminderungen finden Interessierte auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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