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Patientenakte

Kritik an elektronischer Patientenakte: Ärztekammer Niedersachsen fordert Opt-in für Kinder und Jugendliche

Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) positioniert sich deutlich gegen die derzeitige Opt-out-Regelung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen. In einer Resolution fordert die Kammerversammlung eine gesetzliche Änderung: Minderjährige sollen künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine ePA erhalten.

Datenschutz und Zukunftschancen im Blick

Seit dem 15. Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt – es sei denn, man widerspricht aktiv. Die ÄKN warnt vor langfristigen Nachteilen: „Einträge aus der Kindheit könnten im späteren Berufsleben oder bei Versicherungsanträgen gegen die Betroffenen verwendet werden – selbst wenn die Erkrankungen längst überstanden sind“, erklärt Dr. med. Tilman Kaethner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin.

Auch Angela Schütze-Buchholz, ebenfalls Fachärztin für Kinderheilkunde, warnt vor ungewollten Offenlegungen medizinischer Daten, etwa bei privaten Krankenversicherungen. Die ÄKN betont, dass eine digitale Patientenakte sinnvoll sei – aber nur, wenn sie altersgerecht und datenschutzkonform umgesetzt werde.

Forderungen an die Politik

Neben dem Wunsch nach einem Opt-in-Verfahren fordert die Kammer gesetzliche Hinweispflichten für Krankenkassen: Jugendliche sollen mit 15 und kurz vor dem 18. Geburtstag über ihre Rechte zur Datenlöschung informiert werden. Daten, die vor dem 18. Lebensjahr gespeichert wurden, dürften außerdem nicht zur Bewertung von Versicherungsleistungen oder beruflichen Eignungen herangezogen werden.

Weiterführende Informationen zur ePA, ihren Chancen und Risiken bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf gesundheitsinformation.de.

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