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Gasspeicher

Neue Füllstandsvorgaben für Gasspeicher: Bundesregierung setzt auf flexiblere Regelung

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplante Änderung der Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die gesetzlichen Mindestfüllstände für den kommenden Winter 2025/26 marktgerechter zu gestalten. Vorgesehen ist unter anderem eine Absenkung der Zielvorgaben: Für Kavernenspeicher und vier süddeutsche Porenspeicher soll künftig ein Zielwert von 80 Prozent, für alle übrigen Porenspeicher ein Wert von 45 Prozent gelten.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), begrüßt diesen Schritt: „Die Absenkung sorgt für mehr Marktnähe, reduziert künstliche Nachfrage im Sommer und macht die Gasspeicherung wirtschaftlich attraktiver.“

Hintergrund sind zuletzt schwierige Marktbedingungen mit ungünstigen Preisverhältnissen zwischen Sommer und Winter. Die angestrebte Differenzierung nach Speicherarten und Standorten müsse jedoch, so Andreae, transparent und sachlich nachvollziehbar sein.

Der BDEW fordert zudem, eine auf EU-Ebene diskutierte flexible Frist zur Zielerreichung – zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember – auch national zu ermöglichen. Damit ließe sich der Markt zusätzlich entlasten und eine effizientere Speicherstrategie umsetzen.

Mit Blick auf die Zukunft regt der Verband an, langfristig auch alternative Instrumente zu prüfen, um Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Effizienz besser in Einklang zu bringen.

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