Hannover – Der Niedersächsische Landtag hat am 21. Mai 2025 ein neues Mittel zur Sicherstellung der Sitzungsordnung eingeführt: Künftig kann gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängt werden. Mit dieser Maßnahme reagiert das Parlament auf wiederholte Ordnungsverstöße und ergänzt damit die bisherigen Regelungen um eine weitere Eskalationsstufe.
Neues Instrument für mehr Disziplin im Parlament
Die Entscheidung wurde im Plenum nach entsprechenden Empfehlungen des Ältestenrates und des Rechtsausschusses getroffen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung erhält die jeweilige Sitzungsleitung – in der Regel die Landtagspräsidentin oder ihre Vertretung – ein wirksames Mittel, um bei nicht nur geringfügigen Ordnungsverstößen direkt einzugreifen.
Bereits bestehende Maßnahmen wie der Ordnungsruf bei einfachen Verstößen oder der Ausschluss aus der Sitzung bei grober Missachtung der Ordnung bleiben bestehen. Das neue Ordnungsgeld reiht sich als mittlere Stufe in diese Maßnahmenkette ein: Es ist härter als ein Ordnungsruf, entzieht den Abgeordneten jedoch nicht grundlegende Rechte wie Rede- oder Stimmrecht.
Einspruchsrecht und finanzielle Konsequenzen
Gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist ein Einspruch möglich. Dieser wird im Ältestenrat geprüft, der dann eine Empfehlung abgibt. Das Plenum entscheidet abschließend ohne Aussprache.
Parallel zur Geschäftsordnung wurde auch das Abgeordnetengesetz angepasst: Ordnungsgelder können nun direkt mit den monatlichen Entschädigungszahlungen verrechnet werden. Die Einzelheiten dieser neuen Regelungen können in der Parlamentsdokumentation NILAS eingesehen werden – ein Schritt zu mehr Transparenz und Disziplin im politischen Betrieb.