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Surwold – Planfeststellungsverfahren für neues Gewässer startet

Surwold – Im Zuge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold plant die Firma Hermann Jansen Straßen- und Tiefbauunternehmung GmbH & Co. KG aus Papenburg die Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung. Dafür wurde ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeleitet. Die Maßnahme unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Öffentliche Einsichtnahme bis 22. Juli

Die Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, können im Zeitraum vom 23. Juni bis zum 22. Juli 2025 öffentlich eingesehen werden – entweder im Rathaus der Gemeinde Surwold (Zimmer 4, Hauptstraße 87) oder beim Landkreis Emsland in Meppen (Fachbereich Umwelt, Ordeniederung 1, Zi. B 532). Termine sind vorab telefonisch zu vereinbaren.

Zu den ausliegenden Unterlagen gehören u. a. ein UVP-Bericht, Fachgutachten und ein Bodenabbauantrag.

Einwendungen bis 22. August möglich

Einwendungen gegen das Vorhaben sowie Stellungnahmen anerkannter Umweltvereinigungen können schriftlich bis zum 22. August 2025 eingereicht werden. Betroffene werden im Falle eines Erörterungstermins benachrichtigt, sofern mehr als 50 Einwände vorliegen.

Die vollständige Bekanntmachung und alle Unterlagen sind auch online im UVP-Portal sowie auf der Website des Landkreises Emsland einsehbar.

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