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Neuer Tarifvertrag für Leiharbeit: DGB einigt sich mit GVP auf modernisiertes Tarifwerk

Berlin – In der Leiharbeitsbranche steht ein bedeutender tarifpolitischer Schritt bevor: Die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben sich mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf ein neues, einheitliches Tarifwerk verständigt. Damit werden die bisherigen Verträge mit den vormaligen Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ zusammengeführt – ein notwendiger Schritt nach deren Fusion zum GVP Ende 2023.

Modernisierung bringt Vorteile für Beschäftigte

Mit dem neuen Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag wird ein durchgängiges Monatsentgeltmodell eingeführt. Dieses sieht nach einer Übergangszeit ein verstetigtes Gehalt für die Beschäftigten vor – eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis. Auch bei den Arbeitszeitkonten gibt es Veränderungen: Künftig werden Plusstunden bereits ab 91 Stunden ausgezahlt, zuvor galt eine Grenze von 105 Stunden.

Ein weiterer Fortschritt betrifft die Wegezeiten. Künftig zählt der reale Arbeitsweg vom Wohn- zum Einsatzort – nicht mehr der Weg ab Niederlassung des Leihunternehmens. Auch Eltern- und Pflegezeiten werden künftig stärker berücksichtigt: Sie werden bei Urlaubsansprüchen und Jahressonderzahlungen für bis zu 12 Monate angerechnet.

Finalisierung bis 20. Juni 2025

Die Änderungen treten vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen bis zum 20. Juni 2025 in Kraft. In der Leiharbeitsbranche sind rund 560.000 Menschen beschäftigt – damit ist sie die einzige Branche, in der der DGB zentral als Tarifgemeinschaft verhandelt.

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