.Wietmarschen – Sie streifen durch Gärten, über Dächer und leider auch über parkende Autos: Freigängerkatzen. Doch was passiert, wenn beim Streifzug ein Schaden entsteht – wie neulich in Wietmarschen, wo eine Nachbarskatze ein geparktes Auto zerkratzte? Die rechtliche Lage ist oft komplexer als bei Hunden.
Rechtliche Einordnung: Katze als Kleintier
Im Unterschied zu Hunden unterliegen Katzen in der Regel nicht der Gefährdungshaftung (§ 833 Satz 1 BGB), sondern der Verschuldenshaftung (§ 833 Satz 2 BGB). Das bedeutet: Der Halter haftet nur, wenn ihm eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Aufgrund der Eigenständigkeit von Katzen ist dieser Nachweis schwierig.
Wann Katzenhalter haften (und wann nicht)
- Haftung bei Verschulden: Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten – z. B. bei bekannter Aggressivität der Katze – haftet der Halter.
- Kein Verschulden bei typischem Verhalten: Kratzen, Klettern oder Mäusefangen gelten meist als „allgemeines Lebensrisiko“.
- Einzelfallentscheidungen: Ob ein Verhalten „typisch“ ist, hängt vom Einzelfall ab – Gerichte urteilen hier unterschiedlich.
Unterschiede zur Hundeversicherung
Während Hunde gesetzlich als gefährlichere Tiere gelten und eine Haftpflichtversicherung oft vorgeschrieben ist, werden Schäden durch Katzen meist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt – sofern „Kleintiere“ mitversichert sind. Es empfiehlt sich, die Police sorgfältig zu prüfen und auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten.
Möglichkeiten der Absicherung
- Private Haftpflichtversicherung: Wichtig für Kleintierbesitzer.
- Deckungssumme: Sollte auch größere Schäden abdecken.
- Mietsachschäden: Besonders bei Haltung in Mietwohnungen beachten.
Verhalten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Konflikte um Freigängerkatzen kommen häufig vor. Folgende Schritte helfen:
- Direkter Dialog: Gespräch mit dem Halter suchen.
- Dokumentation: Schäden mit Fotos und Zeugen belegen.
- Tierfreundliche Maßnahmen: Etwa Pflanzen oder Barrieren zur Abwehr.
- Schlichtung: Mediation durch Tierschutzvereine oder Dritte.
- Rechtliche Schritte: Als letzter Ausweg möglich, aber konfliktreich.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Freigängerkatzen bietet der Deutsche Tierschutzbund.