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Hundebiss

Wenn Bello beißt – Was Hundehalter im Schadensfall wissen sollten

Haren – Ein unachtsamer Moment, ein erschreckter Hund und ein stürzendes Kind – schon ist ein Schaden entstanden. Die Frage, die sich in solchen Fällen unweigerlich stellt: Wer kommt für die Kosten auf? Ein aktueller Fall aus Haren, bei dem ein Hund ein Kind erschreckte und dieses sich beim Sturz verletzte, verdeutlicht die Relevanz dieser Frage.

Typische Schadensfälle mit Hunden

Hunde können in vielerlei Situationen Schäden verursachen. Die Bandbreite reicht von Sachschäden, wie einem zerbissenen Schuh oder einem umgeworfenen Blumentopf, über Verkehrsunfälle, wenn ein Hund auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, bis hin zu Personenschäden durch Bisse oder Stürze, die durch das Erschrecken oder Anspringen des Tieres ausgelöst werden. Auch indirekte Schäden, etwa durch verunreinigte Kleidung oder psychische Folgen nach einem Vorfall, können relevant sein.

Gesetzliche Haftung von Hundehaltern (§ 833 BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 833 Abs. 1 die sogenannte Tierhalterhaftung. Demnach ist der Halter eines Tieres, das Schäden verursacht, grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt, auch wenn den Halter selbst kein Verschulden trifft. Es handelt sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, da von Tieren per se eine gewisse Gefahr ausgeht. Die Haftung ist unabhängig davon, ob der Hund an der Leine geführt wurde oder der Halter alle Sorgfaltspflichten beachtet hat.

Bedeutung und Umfang der Tierhalterhaftpflicht

Angesichts dieser weitreichenden Haftung ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer unerlässlich. Diese Versicherung schützt den Halter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die der Hund verursacht. Sie übernimmt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte erleiden. Der Umfang der Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da insbesondere Personenschäden schnell hohe Kosten verursachen können – etwa für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. In einigen Bundesländern ist eine solche Versicherung für bestimmte Hunderassen oder generell vorgeschrieben.

Was Halter tun müssen, wenn ein Schaden passiert

Sollte es zu einem Schadenfall kommen, ist es wichtig, besonnen zu reagieren:

  • Erste Hilfe leisten: Wenn Personen verletzt sind, steht die medizinische Versorgung an erster Stelle.
  • Daten austauschen: Namen und Kontaktdaten mit dem Geschädigten austauschen.
  • Beweise sichern: Fotos vom Unfallort und eventuellen Schäden machen. Zeugen um deren Kontaktdaten bitten.
  • Tierhalterhaftpflicht informieren: Den Schaden umgehend der eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung melden. Diese prüft den Fall und reguliert den Schaden oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Keine Schuldeingeständnisse: Keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen, da dies die spätere Regulierung erschweren könnte.

Tipps zur Schadensvermeidung

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Hundehalter können einiges tun, um Schäden zu vermeiden:

  • Erziehung: Eine gute Grunderziehung und das Einüben von Kommandos sind essenziell.
  • Leinenpflicht: Die Einhaltung der örtlichen Leinenpflicht – etwa in Parks, Wäldern oder öffentlichen Bereichen – ist grundlegend.
  • Maulkorbpflicht: Falls für den Hund oder in bestimmten Gebieten vorgeschrieben, sollte ein Maulkorb angelegt werden.
  • Aufsicht: Den Hund niemals unbeaufsichtigt lassen, insbesondere in der Nähe von Kindern oder anderen Tieren.
  • Umgang mit Kindern: Kinder sollten lernen, wie sie sich Hunden gegenüber richtig verhalten. Auch der Hund sollte an den Umgang mit Kindern gewöhnt sein.
  • Vorsicht bei unbekannten Situationen: In neuen oder potenziell stressigen Umgebungen ist besondere Achtsamkeit geboten.

Für weiterführende Informationen zur rechtlichen Lage lohnt sich ein Blick auf die Website des Bundesministeriums der Justiz

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