Werbung

Pferd auf Abwegen

Pferd auf Abwegen – Wer zahlt bei einem Unfall?

Werlte – Ein Weidezaun, der nicht hält, ein scheues Pferd und ein folgenschwerer Verkehrsunfall – Szenarien wie das, was sich jüngst in Werlte ereignete, als ein Pferd von einer Weide ausbrach und einen Verkehrsunfall verursachte, werfen bei Beteiligten und Geschädigten wichtige Fragen auf: Wer trägt die Verantwortung und wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Besonderheiten bei großen Tieren

Bei großen Tieren wie Pferden ist die Haftungssituation besonders kritisch. Ihre Größe und ihr unberechenbares Verhalten können bei Unfällen erhebliche Schäden verursachen, sowohl an Fahrzeugen als auch in Form schwerer Personenverletzungen. Die sogenannte „Tiergefahr“ spielt hier eine zentrale Rolle im deutschen Recht. Im Gegensatz zu kleineren Haustieren, bei denen ein Verschulden des Halters nachgewiesen werden muss, haften Halter von Nutztieren wie Pferden grundsätzlich nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig.

Das bedeutet: Der Halter ist auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er keine Schuld am Ausbruch des Tieres trägt oder alle erdenkliche Sorgfalt walten ließ.

Haftung des Halters bei Weideunfällen

Bricht ein Pferd von der Weide aus und verursacht einen Unfall, greift in der Regel die Gefährdungshaftung des Tierhalters. Entscheidend ist, ob das Tier „auf eigene Veranlassung“ gehandelt hat – was bei einem Ausbruch gegeben ist. Es spielt keine Rolle, ob der Zaun zuvor intakt war oder ob höhere Gewalt wie ein Sturm die Umzäunung beschädigte. Der Halter trägt grundsätzlich das Betriebsrisiko. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei nachweislicher Sabotage durch Dritte – könnte die Haftung eingeschränkt werden.

Gerichtsurteile und reale Fälle

Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen die strenge Haftung von Tierhaltern. Die Gerichte stellen dabei hohe Anforderungen an die Sicherungspflicht. Eine Weideumzäunung muss nicht nur stabil sein, sondern regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden. Schon kleine Mängel, die einen Ausbruch ermöglichen, können zur vollen Haftung führen. Auch Hinweisschilder an der Straße entbinden nicht von der Pflicht zur sicheren Umzäunung.

Bedeutung der Tierhalterhaftpflicht für Pferdebesitzer

Angesichts der hohen Risiken ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferdehalter unverzichtbar. Normale private Haftpflichtversicherungen decken Schäden durch Pferde in der Regel nicht ab. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt:

  • Personenschäden: z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen.
  • Sachschäden: z. B. Reparaturen an Fahrzeugen, Gebäuden oder Zäunen.
  • Vermögensschäden: z. B. Einkommensverluste durch beschädigte Arbeitsmittel.

Die empfohlene Deckungssumme sollte mindestens 5 bis 10 Millionen Euro betragen.

Prävention: sichere Umzäunung und Kontrolle

Pferdehalter können viel tun, um das Risiko eines Ausbruchs zu minimieren:

  • Stabile Umzäunung: Art, Höhe und Beschaffenheit müssen dem Tier angepasst sein – ideal sind Kombinationen aus festen und elektrischen Zäunen.
  • Regelmäßige Kontrolle: Tägliche Sichtkontrollen und schnelle Reparaturen sind Pflicht.
  • Pferdegerechte Haltung: Futter, Wasser und Beschäftigung auf der Weide beugen Fluchtversuchen vor.
  • Verkehrssicherungspflicht: Besonders bei Weiden an Straßen – doppelte Zäune und Warnschilder können zusätzliche Sicherheit bieten.
  • Notfallplan: Kontaktdaten von Tierarzt, Polizei und Nachbarn griffbereit halten.

Weitere Informationen bietet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel