Frankfurt/Main – Im Bußgeldverfahren rund um die WM 2006 hat das Landgericht Frankfurt ein Urteil gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) gefällt. Im Zentrum stand die steuerliche Bewertung einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Zwar wurde die Summe als abzugsfähige Betriebsausgabe anerkannt, allerdings sieht das Gericht den Abzugszeitpunkt im Jahr 2002 und nicht – wie vom DFB damals angegeben – im Jahr 2006.
Kein Steuerschaden – aber Bußgeld
Ein Steuerschaden sei dem Staat laut Gericht nicht entstanden, da der DFB seine Einnahmen aus der WM vollständig versteuert habe. Dennoch wurde ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro verhängt. Wegen überlanger Verfahrensdauer zog das Gericht 20.000 Euro ab, sodass der DFB letztlich 110.000 Euro zahlen muss – ein Betrag im unteren Rahmen des möglichen Bußgelds.
Mögliche Revision offen
Ob der DFB gegen das Urteil Revision einlegt, ist noch offen. Eine Entscheidung soll nach Sichtung der schriftlichen Urteilsbegründung fallen, deren Ausfertigung in den nächsten Wochen erwartet wird.