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BDEW zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz – Kritik am Finanzierungsvorbehalt

Berlin – Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, noch vor der Sommerpause ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Doch gleichzeitig warnt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, eindringlich vor einem zu zaghaften Vorgehen bei der Finanzierung.

„Wasserstoff ist unverzichtbar – für die Energiewende, die Industrie und den Wirtschaftsstandort Deutschland“, so Andreae. Die Bundesregierung setze mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben ein wichtiges Signal, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen sowie digitale Prozesse zu stärken. Besonders positiv hebt der BDEW hervor, dass künftig auch Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung aus fossilen Quellen unter den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ fallen sollen – und nicht nur solche auf Basis erneuerbarer Energien.

Kritik an gekürztem Finanzrahmen

Allerdings äußert der Verband deutliche Bedenken zur finanziellen Ausstattung: Laut Andreae sei es besorgniserregend, dass die Mittel der Nationalen Wasserstoffstrategie bis 2032 auf ein Drittel reduziert wurden. Gelder für systemdienliche und Offshore-Elektrolyse fehlen bislang vollständig. „Der Wasserstoffhochlauf darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen“, betont sie.

EU-Allianz gefordert

Darüber hinaus fordert der BDEW gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden die Bundesregierung dazu auf, eine europäische Wasserstoff-Allianz zu initiieren. Damit solle das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, eine führende Rolle in der europäischen Wasserstoffwirtschaft einzunehmen, aktiv mit Leben gefüllt werden.

Weitere Informationen zur Position des BDEW finden sich auf der offiziellen Website des Verbands unter www.bdew.de.

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