Berlin – Die EU-Kommission hat einen Delegierten Rechtsakt zur Treibhausgasminderung durch kohlenstoffarme Brennstoffe vorgestellt. Während der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) darin erste Fortschritte sieht, kritisiert er zugleich zentrale Punkte der Neuregelung als hemmend für den Markthochlauf von Wasserstoffprojekten.
Positiv: Weniger Hürden bei Standardwerten
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßt den Wegfall des umstrittenen 40-Prozent-Aufschlags bei der Verwendung von Standardwerten: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Frühere Entwürfe hätten den Ausbau kohlenstoffarmer Wasserstofftechnologien stark eingeschränkt.
Kritik: Zu starre Emissionsstandards
Scharfe Kritik äußert der BDEW an den starren Standardemissionswerten ohne Möglichkeit zur Berücksichtigung projektspezifischer CO₂-Daten. Dies führe dazu, dass viele Projekte ausgeschlossen werden – selbst wenn sie tatsächlich emissionsärmer arbeiten könnten. „Das gefährdet Investitionen und bremst die Skalierung klimafreundlicher Wasserstofflösungen“, so Andreae.
Warnung vor globaler Marktverzerrung
Zudem kritisiert der Verband, dass die aktuelle EU-Regelung bestimmte Exportländer von vornherein ausschließt. Damit würden die Bemühungen um einen internationalen Wasserstoffmarkt konterkariert.
Forderung: EU-weite Wasserstoffallianz
Um den Wasserstoffhochlauf strategisch zu unterstützen, fordert der BDEW eine europäische Wasserstoffallianz, initiiert von der Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Nur so könne die notwendige Planungssicherheit und Skalierung erreicht werden.