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Glasfaserausbau bekommt Rückenwind – BDEW begrüßt TKG-Novelle

Berlin – Der Bundesrat berät heute über das Telekommunikationsgesetz (TKG-Änderungsgesetz 2025), das dem Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland entscheidend mehr Tempo verleihen soll. Das zentrale Element: Die geplanten Maßnahmen werden bis 2030 als „Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft – ein rechtlicher Hebel, der bereits beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Wirkung gezeigt hat.

Digitalisierung als Standortfaktor stärken

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betont die Bedeutung des neuen Gesetzes: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Politik beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau aufs Tempo drückt. Besonders positiv ist, dass Glasfasernetze nun ebenfalls als vorrangiges öffentliches Interesse gelten.“ Der BDEW sieht darin einen essenziellen Schritt für die digitale Infrastruktur – vor allem im ländlichen Raum.

BDEW fordert langfristige Planungssicherheit

Das Gesetz soll zunächst bis Ende 2030 gelten. Der BDEW mahnt jedoch an, bei fortbestehendem Bedarf die Regelung zu verlängern und einen fairen Rahmen für die Umstellung von Kupfer- auf Glasfasernetze zu schaffen. „Nur so erhalten die Unternehmen Investitionssicherheit und die beschleunigende Wirkung kommt auch beim Kunden an“, so Andreae.

Weitere gesetzliche Anpassungen notwendig

Darüber hinaus fordert der Verband weitere Optimierungen im TKG, insbesondere bei Antrags- und Genehmigungsverfahren. Vorgeschlagen werden digitale Antragsprozesse und verkürzte Bearbeitungszeiten – Maßnahmen, die besonders in strukturschwachen Regionen wie dem Emsland und der Grafschaft Bentheim entscheidend sein könnten.

Der vollständige Gesetzestext wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Entscheidung des Bundesrats gilt als richtungsweisend für die digitale Zukunft Deutschlands.

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