Brüssel – Die Auseinandersetzung um die Kosten für zukünftige Umweltauflagen bei der Abwasserbehandlung nimmt Fahrt auf: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer gestellt. Anlass ist eine Klage der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die erweiterte Herstellerverantwortung in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie.
Im Kern geht es darum, wer künftig für den Ausbau der sogenannten vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen wie Medikamentenrückständen und Mikroplastik in Kläranlagen zahlt. Die Industrie möchte laut Klageschrift diese Verantwortung abwälzen – auf die Gebührenzahler. Dagegen positionieren sich BDEW und VKU nun entschieden.
„Kosten nicht auf Bürger abwälzen“
„Nach ihrem Willen sollen die Kosten allein die Gebührenzahler tragen. Dem stellen wir uns vehement entgegen“, erklärt VKU-Vizepräsident Karsten Specht. Auch BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand betont: „Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden.“
Aktuell sind 16 Klageverfahren anhängig, in denen unter anderem die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und Cosmetics Europe involviert sind. Die Verfahren wurden zu drei Hauptklagen zusammengefasst.
Daseinsvorsorge im Blick
Mit dem Streitbeitritt wollen die Verbände sicherstellen, dass die Perspektive der kommunalen Wasserwirtschaft im europäischen Rechtsrahmen sichtbar bleibt. Besonders für Regionen mit kleinteiliger Infrastruktur – etwa ländlich geprägte Gebiete in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – wäre ein einseitiger Kostenanstieg bei der Abwasserbehandlung eine erhebliche Belastung.
Die Diskussion rund um die Kommunalabwasserrichtlinie zeigt, wie wichtig klare gesetzliche Regelungen für die Daseinsvorsorge sind – und wie stark die Interessen von Industrie, öffentlicher Hand und Verbrauchern dabei auseinandergehen können.