Osnabrück – Mit dem Start der Sommerferien beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Ob im Einzelhandel, im Büro oder in der Produktion – die Gelegenheiten, das Taschengeld aufzubessern, sind vielfältig. Doch bei der kurzfristigen Beschäftigung von Schülern gelten klare Regeln, wie die Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim aktuell informiert.
Sozialversicherungsfrei – aber nicht grenzenlos
Echte Ferienjobs sind für Arbeitgeber attraktiv, weil sie in der Regel als kurzfristige Beschäftigungen gelten und somit sozialversicherungsfrei sind. Doch auch wenn der bürokratische Aufwand gering ist, gibt es vor allem beim Einsatz minderjähriger Schüler wichtige gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
„Die zulässige tägliche Arbeitszeit hängt vom Alter des Jugendlichen ab“, erklärt IHK-Juristin Katrin Schweer. Auch Beschäftigungsverbote – etwa für Nachtarbeit oder gefährliche Tätigkeiten – sind einzuhalten. Bei Minderjährigen ist außerdem die Zustimmung der Eltern Voraussetzung für die Anstellung.
Merkblatt mit allen Infos
Die IHK hat ein kompaktes Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Regelungen und Hinweise für Arbeitgeber zusammenfasst. Es steht auf der Website der IHK unter www.osnabrueck.ihk24.de zum Download bereit (Dok.-Nr. 137123).
Persönlicher Kontakt
Für individuelle Rückfragen steht Katrin Schweer unter der Telefonnummer 0541 353-325 oder per E-Mail an schweer@osnabrueck.ihk.de zur Verfügung.