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Gemeinde Osterwald ändert Bebauungsplan – Einzelhandel für Elektronik nun zulässig

Osterwald. Der Gemeinderat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Nördlich Industriestraße“ beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung ist nun auch der Verkauf von elektrischen Haushaltsgeräten und elektronischen Erzeugnissen im Plangebiet erlaubt.

Neue Nutzungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet

Die Änderung betrifft die textliche Festsetzung § 1 d des Bebauungsplans. Damit reagiert die Gemeinde auf aktuelle Entwicklungen im Einzelhandel und schafft flexiblere Möglichkeiten für gewerbliche Ansiedlungen. Das Plangebiet liegt an der Ecke Industriestraße / Georgsdorfer Straße und umfasst mehrere Flurstücke in der Gemarkung Osterwald.

Einsichtnahme und Rechtsverweise

Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt der Samtgemeinde Neuenhaus sowie im Gemeindebüro Osterwald eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen digital unter www.neuenhaus.de zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung tritt die Änderung rechtskräftig in Kraft. Auf gesetzliche Fristen zur Geltendmachung möglicher Entschädigungsansprüche und formeller Mängel wird gemäß Baugesetzbuch ausdrücklich hingewiesen.

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