Emsland / Grafschaft Bentheim. Schulen verwalten täglich zahlreiche personenbezogene Daten – von Namen, Geburtsdaten und Adressen bis hin zu Zeugnisnoten oder Gesundheitsinformationen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten auch für den Bildungsbereich klare Regeln. Doch welche Daten dürfen überhaupt verarbeitet werden? Und was müssen Schulen, Eltern und Schüler beachten?
Welche Daten fallen unter die DSGVO?
Zur schulischen Datenverarbeitung zählen alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen – also etwa Name, Geburtsdatum, Klassenzugehörigkeit, Fehlzeiten oder Prüfungsergebnisse. Auch Fotos und IP-Adressen, etwa im Rahmen digitaler Lernplattformen, gehören dazu.
Rechtliche Grundlagen
Für öffentliche Schulen greift Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO: Die Datenverarbeitung muss auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen – konkret sind das die jeweiligen Schul- und Datenschutzgesetze der Bundesländer. In Niedersachsen ist dies § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), der die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags erlaubt.
Besondere Sensibilität bei Fotos
Fotos sind besonders schützenswert. Ihre Veröffentlichung – etwa auf der Schulwebseite oder in Elternbriefen – ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Bei minderjährigen Schülern muss diese von den Erziehungsberechtigten erteilt werden. Ohne Zustimmung darf ein Bild nicht online gestellt oder gedruckt veröffentlicht werden.
Technischer Schutz ist Pflicht
Neben den rechtlichen Grundlagen sind auch technische Maßnahmen vorgeschrieben: Schulen müssen laut Artikel 32 DSGVO dafür sorgen, dass personenbezogene Daten verschlüsselt, pseudonymisiert und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind – etwa durch sichere Passwörter oder Zugriffsbeschränkungen auf digitale Systeme.
Eltern können Auskunft verlangen
Eltern und volljährige Schüler haben das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen. Auch eine Korrektur oder Löschung kann unter bestimmten Bedingungen gefordert werden. Bei Fragen oder Zweifeln sollten sie sich an die Schulleitung oder – im nächsten Schritt – an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslands wenden.
Weitere Informationen
In Niedersachsen stellt der Landesbeauftragte für Datenschutz umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Auch Schulträger und Lehrerfortbildungen greifen das Thema zunehmend auf – ein wichtiges Zeichen in Zeiten wachsender digitaler Anforderungen.