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Qualitätsprüfungen

Pflegeverband kritisiert Verweigerungsvorwürfe bei Qualitätsprüfungen – „Sanktionen verkennen Realität in den Einrichtungen“

Essen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. weist die Vorwürfe des Prüfdienstes „Careproof“ entschieden zurück, dem zufolge sich zahlreiche Pflegeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2025 Qualitätskontrollen verweigert hätten. In 52 Fällen seien Prüfungen angeblich nicht möglich gewesen.

„Von Verweigerung zu sprechen, ist unangebracht und realitätsfern“, betont Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Oft seien es organisatorische Gründe wie kurzfristige Personalausfälle, die eine Verlegung der Prüfung nötig machten – stets zugunsten der Pflegebedürftigen. In der Regel würden die Kontrollen innerhalb weniger Tage nachgeholt.

Der Verband fordert stattdessen eine Anpassung der Ankündigungsfristen für Prüfungen: Mindestens zwei Tage Vorlaufzeit sollen künftig gesetzlich vorgeschrieben sein, um die Planungssicherheit der Einrichtungen zu verbessern. Eine entsprechende Gesetzesänderung im § 114a SGB XI sei überfällig, so Kapp.

„Wir stehen zu einer verlässlichen Prüfstruktur – aber sie muss realistisch und pflegegerecht gestaltet sein“, erklärt der Verband. Der bad e.V. bietet dem Gesetzgeber und Prüforganisationen Gesprächsbereitschaft an, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

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