Nordhorn. Thomas Telkmann wird auch weiterhin als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in der Niedergrafschaft und in Teilen der Stadt Nordhorn tätig sein. Nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung erhielt der 49-Jährige erneut den Zuschlag für den Kehrbezirk OS/EL-4-07, den er bereits seit 2018 betreut. Dies gab der Landkreis Grafschaft Bentheim am 29. Juli 2025 bekannt.
Die Neuausschreibung des Kehrbezirks erfolgte turnusgemäß und ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem erneuten Zuschlag ist Telkmann für weitere sieben Jahre für diesen Bereich verantwortlich, der Straßenzüge in Lage, Neuenhaus und Nordhorn umfasst. Zusätzlich verwaltet er kommissarisch bis Ende 2026 einen Teilkehrbezirk in der Nordhorner Blumensiedlung (Teilkehrbezirk OS/EL-4-09-2).
Landrat Uwe Fietzek gratulierte Thomas Telkmann und überreichte ihm die offizielle Bestellungsurkunde, die mit Wirkung zum 15. August 2025 in Kraft tritt. Telkmann ist seit rund 30 Jahren im Schornsteinfegerhandwerk aktiv.
Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es insgesamt 15 Kehrbezirke, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Diese führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus, darunter die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs sowie die Bauabnahme von Feuerungsanlagen.