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BDEW fordert Nachbesserungen bei Anreizregulierung – Investitionssicherheit in Gefahr

Berlin. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre ersten Entwürfe zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung im Rahmen des NEST-Prozesses vorgestellt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht darin massive Risiken für Investitionen in die Energieinfrastruktur und kündigt eine kritische Stellungnahme an.

„Die Energiewende stellt enorme Anforderungen an unsere Netze. Dafür brauchen wir stabile Rahmenbedingungen und keine regulatorischen Rückschritte“, warnt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Vor allem die geplanten methodischen Änderungen gefährden nach Einschätzung des BDEW die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber. Verkürzte Regulierungszeiträume, geänderte Effizienzvergleiche und eine unsichere Anerkennung von Kosten könnten die Modernisierung der Energieinfrastruktur bremsen.

Der Verband fordert unter anderem die Beibehaltung bestehender Sicherungsmechanismen im Effizienzvergleich, eine Verlängerung des Abbaupfades für Ineffizienzen sowie eine realistische Abbildung der Inflationsentwicklung. Besonders kritisch sieht der BDEW die geplante Einführung eines neuen Kapitalverzinsungsmodells, das im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig sei und Kapitalgeber abschrecken könnte.

Auch die Transformation der Gasnetze müsse verlässlich geregelt werden. Stilllegungs- und Umwidmungskosten sollten als exogene Kosten anerkannt werden, um wirtschaftliche Risiken für Netzbetreiber zu begrenzen.

Der BDEW warnt eindringlich davor, Investitionsanreize durch praxisferne Regulierungsvorgaben zu schwächen. Die Energiewende könne nur mit ausreichender finanzieller Planungssicherheit gelingen.

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