Essen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. kritisiert die geplante Änderung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg scharf. Die beabsichtigte Herausnahme ambulant betreuter Wohngruppen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes könne massive Auswirkungen auf diese Wohnform haben, so Kathrin Mangold aus der erweiterten Bundesgeschäftsführung des Verbandes.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften gelten laut Mangold heute als eigenständige Versorgungsform mit spezifischen Anforderungen. Diese gesetzlich anerkannte Regelung habe früheren Überregulierungen kleiner Einrichtungen ein Ende bereitet. Eine Rücknahme dieser Regelung könne bundesweit negative Signale senden und das Wachstum sowie die Selbstverwaltung solcher Wohngruppen gefährden.
Zwar begrüßt der Verband das Ziel der Landesregierung, durch die Gesetzesänderung Bürokratie abzubauen, warnt jedoch vor einer Regelungslücke. Mangold fordert eine klare gesetzliche Verankerung, die eine Einstufung solcher Wohngruppen als „Kleinstheime“ ausschließt. Idealerweise solle sich das Landesgesetz an den neuen leistungsrechtlichen Regelungen des geplanten Pflegekompetenzgesetzes der Bundesregierung orientieren.