Papenburg. Die Stadt Papenburg erinnert daran, dass am 15. August 2025 die Grund- und Gewerbesteuern sowie die Straßenreinigungsgebühren für das dritte Quartal fällig werden. Betroffen sind die Monate Juli, August und September.
Zahlungspflichtige werden gebeten, die Beträge fristgerecht zu überweisen. Wichtig: Zur korrekten Verbuchung sollten bei der Überweisung das jeweilige Kassenzeichen sowie – bei mehreren Zahlungen – auch die Einzelbeträge angegeben werden.