Berlin. Die geplante Entlastung der Gaskund:innen von der Gasspeicherumlage soll ab 2026 greifen – vorausgesetzt, die gesetzliche Grundlage tritt rechtzeitig in Kraft. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Oktober 2025.
„Die Abschaffung ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits durch den Bundeshaushalt 2025 mit einem Zuschuss von 3,4 Milliarden Euro hinterlegt“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Nun müsse das Vorhaben auch gesetzlich abgesichert werden, um ab Januar 2026 spürbare Entlastung bei den Endkund:innen zu ermöglichen.
Kritik an Finanzierung über Klimafonds
Positiv bewertet der Verband, dass die Kosten künftig nicht mehr von den Verbrauchern getragen werden sollen. Allerdings spricht sich der BDEW klar dagegen aus, die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds zu entnehmen. Dieser sei für Investitionen in den Klimaschutz vorgesehen, nicht für Umlageausgleiche.
Gesetzesanpassungen gefordert
Für eine vollständige Abschaffung der Umlage sieht der BDEW außerdem Änderungsbedarf am § 35g und § 35h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E). Nur durch eine verlässliche gesetzliche Grundlage könne Planungssicherheit für Versorger und Kund:innen geschaffen werden.