Berlin. Die Bundesregierung hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht von einem wichtigen Schritt für faire Löhne und besseren Wettbewerb – kritisiert aber zentrale Ausnahmen im Gesetzesentwurf.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an geltende Tarifverträge halten. Für die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ist das ein lange überfälliger Schritt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Tarifbindung. Billigstangebote auf dem Rücken der Beschäftigten dürfen nicht länger den Zuschlag erhalten.“
Kritik an Ausnahmen und Schwellenwert
Gleichzeitig mahnt der DGB Nachbesserungen an. Besonders kritisch sieht der Gewerkschaftsbund, dass die Tariftreuepflicht nicht für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr gelten soll. Auch der Schwellenwert von 50.000 Euro sei zu hoch – mehr als ein Viertel der jährlich rund 22.000 Bundesaufträge wären damit von den Vorgaben ausgenommen.
Ein weiteres Problem sieht der DGB in der zeitlichen Begrenzung: Tarifvertragliche Arbeitszeiten sollen erst ab einer Auftragsdauer von zwei Monaten greifen. Zudem würden viele Lieferleistungen durch die enge Definition des Gesetzes aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
DGB fordert Nachbesserungen im Parlament
Die Gewerkschaften hoffen nun auf ein zügiges parlamentarisches Verfahren. „Wir setzen darauf, dass der Entwurf im Bundestag verbessert und noch in diesem Jahr beschlossen wird“, so Fahimi. Es gehe darum, tarifgebundene Unternehmen gezielt zu fördern – insbesondere vor dem Hintergrund anstehender Investitionen des Bundes.
Tariflich abgesicherte Löhne leisteten laut DGB auch einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt – gerade in wirtschaftlich und sozial herausfordernden Zeiten.