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DIHK begrüßt Gesetzesänderung zur CO₂-Speicherung – fordert aber Nachbesserungen

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes verabschiedet – ein Schritt, den die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) grundsätzlich begrüßt. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks betont, dass die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (CCS) für die Industrie essenziell sei, um Klimaneutralität zu erreichen.

„Ein zügiger Aufbau einer CO₂-Infrastruktur ist unverzichtbar“, so Dercks. Positiv bewertet er, dass entsprechende Vorhaben künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten sollen – das könne Genehmigungsverfahren und den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen.

Kritik äußert die DIHK jedoch an mehreren Punkten: So werde der Einsatz von CCS in der Stromerzeugung auf Gas- und Biomassekraftwerke beschränkt – ein technologieoffenes Vorgehen sei sinnvoller, gerade im Hinblick auf den geplanten Kohleausstieg bis spätestens 2038. Auch bei der Finanzierung sieht Dercks Nachholbedarf: Eine staatliche Absicherung analog zur Wasserstoffinfrastruktur würde den Hochlauf deutlich erleichtern.

Skeptisch zeigt sich die DIHK zudem gegenüber der geplanten Länderregelung. Die Speicherung von CO₂ an Land sei günstiger als unter der Nordsee – sie sollte deshalb bundesweit ermöglicht werden, ohne Einschränkungen durch länderspezifische Regelungen.

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