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Externe Google Fonts: Wann der Datenschutz wirklich verletzt wird

Meppen. Die Einbindung von Google Fonts auf Webseiten ist beliebt – aber nicht immer rechtskonform. Denn wird der Dienst extern über Google-Server genutzt, kann dies datenschutzrechtlich problematisch sein. Das zeigen mehrere Gerichtsurteile aus München, Charlottenburg und Baden-Baden.

Worum geht es bei Google Fonts?

Google Fonts ist ein kostenloser Dienst, der Webseitenbetreibern eine Vielzahl von Schriftarten zur Verfügung stellt. Diese können entweder lokal auf dem eigenen Server eingebunden oder extern von den Google-Servern geladen werden. Bei der letzteren Variante wird beim Seitenaufruf automatisch die IP-Adresse des Nutzers an Google in den USA übermittelt.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt für die Verarbeitung personenbezogener Daten – wie IP-Adressen – eine rechtliche Grundlage. Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann nur greifen, wenn die Interessen der Websitebetreiber nicht die Rechte der Nutzer überwiegen. Im Fall der externen Google-Fonts-Einbindung sehen Gerichte das jedoch zunehmend kritisch.

Das Landgericht München I entschied im Januar 2022, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google ohne Zustimmung des Nutzers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Webseitenbetreiber wurde zur Unterlassung und zur Zahlung von 100 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Abmahnungen: nicht immer rechtmäßig

Nicht jede Abmahnung wegen der Nutzung externer Google Fonts ist jedoch zulässig. Das Amtsgericht Charlottenburg wies eine solche Abmahnung zurück, da der Kläger nicht belegen konnte, dass Google die Daten tatsächlich unrechtmäßig verarbeitet hat.

In Baden-Baden ging ein Gericht sogar noch weiter: Dort wurde eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen durch denselben Kläger als rechtsmissbräuchlich bewertet. Der Grund: Der Kläger hatte systematisch Webseiten durchsucht, um Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Was Websitebetreiber tun können

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, Google Fonts lokal einzubinden. Das bedeutet: Die Schriftarten werden heruntergeladen und direkt vom eigenen Server geladen. So findet keine Datenübertragung an Google statt, was das Risiko rechtlicher Konsequenzen deutlich reduziert.

Relevanz für die Region

Auch im Emsland und in der Grafschaft Bentheim setzen viele kleinere Unternehmen, Vereine und Privatpersonen auf einfache Webseitenlösungen – oft mit extern eingebundenen Google Fonts. Ein Blick in den Quellcode und eine lokale Einbindung können nicht nur Abmahnungen verhindern, sondern auch Vertrauen bei den Nutzern schaffen.

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