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Pflegeverbände kritisieren Kabinettsbeschluss – bad e. V. fordert Änderungen

Essen. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pflegekompetenz und zur Neuordnung der Pflegefachassistenzausbildung stoßen auf Kritik. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. fordert deutliche Nachbesserungen – insbesondere für die häusliche Krankenpflege und bei der geplanten Ausbildungsdauer.

„Der vorgesehene erweiterte Kompetenzbereich reicht nicht aus, um der fachlichen Qualifikation der Pflegekräfte in der häuslichen Krankenpflege gerecht zu werden“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des Verbands. Für die Pflegefachassistenzausbildung spricht sich der bad e. V. für eine bundeseinheitliche Ausbildungsdauer von zwölf Monaten aus – statt der im Gesetzentwurf genannten 18 Monate.

Grundsätzlich unterstützt der Verband die Ziele der Gesetzesinitiativen: „Hochkompetente Pflegefachkräfte besser einzubinden und die Assistenzausbildung bundesweit zu regeln, sind richtige Maßnahmen“, betont Kapp. Doch dies könne nur gelingen, wenn die Perspektiven aus der Praxis im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt würden.

Besonders kritisch sieht der Verband die fehlende Möglichkeit einer kürzeren Pflegehelferausbildung. In vielen Bundesländern habe sich ein zwölfmonatiges Modell bereits bewährt. Die exklusive Fokussierung auf eine 18-monatige Ausbildung könne Interessierte abschrecken, so die Einschätzung des bad e. V. Deshalb sollte im Gesetz zusätzlich eine einjährige Helferausbildung bundesweit verankert werden.

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