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Entscheidung

BDK begrüßt Karlsruher Entscheidung zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung

Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) und Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) positiv aufgenommen. Das Gericht bestätigte die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit beider Maßnahmen und gab damit den Ermittlungsbehörden ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.

BDK-Bundesvorsitzende betonen, dass das Urteil keine Abkehr von der bisherigen Praxis darstelle, sondern mehr Rechtssicherheit und klare Grenzen schaffe. So bleibt der Einsatz auf Delikte beschränkt, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind – ein Vorgehen, das nach Angaben des BDK ohnehin bereits beachtet wurde.

Gleichzeitig sieht der Verband die Politik in der Pflicht, die Strafprozessordnung zu modernisieren. Konkret sollen die Kataloge der in § 100a, § 100b und § 100g StPO genannten Straftaten überarbeitet werden. Der BDK fordert, dass bei allen schweren Sexualdelikten sämtliche verdeckten Ermittlungsmethoden – inklusive Verkehrsdatenabfragen – uneingeschränkt möglich sind. Derzeit sei Letzteres bei Einzeltätern nicht in jedem Fall zulässig, was aus Sicht des Verbands praxisfern ist.

„Die Strafprozessordnung muss den Realitäten der digitalisierten Kriminalität gerecht werden“, so der BDK. Eine klare Neuregelung könne Ermittlungen erleichtern und gleichzeitig die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen.

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