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Energierechtsnovelle: BDEW sieht Fortschritte, warnt aber vor zu viel Bürokratie

Berlin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes begrüßt, sieht aber weiterhin hohen Handlungsbedarf beim Abbau von Bürokratie. Die Anpassung an EU-Vorgaben enthalte erste Erleichterungen, bleibe aber hinter den Erwartungen der Branche zurück.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betonte, dass allein in der Energiewirtschaft der bürokratische Aufwand bei rund 8,2 Milliarden Euro jährlich liege. „Die Gesamtlast ist erdrückend“, so Andreae. Zwar seien im Vergleich zum Referentenentwurf erste Entlastungen enthalten, doch fehle der Mut zu einer konsequent pragmatischen Umsetzung und zur Reduzierung übertriebener EU-Vorgaben.

Kritische Punkte betreffen unter anderem:

  • Energy Sharing: Rahmenbedingungen müssten praxisnah gestaltet und Kosten fair verteilt werden.
  • Internetplattform für Netzzugang: Geplante Kosten von 50 Millionen Euro einmalig und 11 Millionen Euro jährlich seien erheblich, die konkrete Ausgestaltung solle gemeinsam mit der Branche erfolgen.
  • Datenpflichten: Die wachsende Zahl an Berichtspflichten müsse strenger auf Nutzen und Aufwand geprüft werden.
  • Neue Informationspflichten: Zusätzliche Transparenzvorgaben führten zu komplexeren Vertragsunterlagen und könnten am Ende kontraproduktiv wirken.

Positiv bewertet der BDEW Schritte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, wie den Abwägungsvorrang für Energiespeicher oder die Ausweitung des Bauzeitraums für Offshore-Anbindungsleitungen. Auch die Harmonisierung steuerbarer Verbraucher- und Erzeugerregelungen sowie die Streichung umstrittener Entschädigungen im Messstellenbetriebsgesetz seien zu begrüßen.

Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Rolloutpflicht für Steuerungseinrichtungen ab 2026, da deren flächendeckender Einsatz technisch erst ab Ende 2027 möglich sei. Der Gesetzgeber müsse hier eine realistische Umsetzungsperspektive schaffen.

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