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BDEW schlägt neue Regeln für Biomethan-Einspeisung vor

Berlin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Positionspapier vorgelegt, das die Einspeisung von Biomethan in die Gasnetze effizienter und wirtschaftlich tragfähiger gestalten soll. Anlass ist, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen mit der Gasnetzzugangsverordnung Ende 2025 auslaufen.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont, dass Biomethan als speicherbarer, erneuerbarer Energieträger eine zentrale Rolle für die Klimaziele spielt. „Es ist wetterunabhängig einsetzbar und – ähnlich wie Erdgas – speicherbar, wodurch es flexibel und saisonal genutzt werden kann“, so Andreae. Der Netzanschluss sei jedoch oft mit hohen Kosten verbunden und stehe teils im Konflikt mit der Umgestaltung der Gasnetze.

Schwellenwert für wirtschaftliche Effizienz

Kern des BDEW-Vorschlags ist die Einführung eines Schwellenwerts, der wirtschaftlich effiziente Netzanschlüsse definiert. Ziel sei es, die Kosten für Einspeisung und Aufbereitung möglichst gering zu halten. Betreiber könnten mit Effizienzmaßnahmen versuchen, unter diesem Wert zu bleiben. Wird der Schwellenwert überschritten, sollen Mehrkosten von den Anlagenbetreibern selbst getragen werden.

Flexible Nutzung und Alternativen

Der Verband spricht sich zudem dafür aus, die Möglichkeit der Vor-Ort-Verstromung als wirtschaftliche Alternative zu erhalten. Auch eine parallele oder wechselnde Nutzung von Verstromung und Einspeisung soll möglich bleiben.

Das vollständige Positionspapier ist auf der BDEW-Webseite abrufbar. Weitere Hintergrundberichte zu Energiethemen finden Sie in unserer Kategorie Wirtschaft.

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