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Verkehrsverstöße im Ausland: Was deutsche Autofahrer wissen müssen

Berlin. Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, muss sich auf teils deutlich strengere Verkehrsregeln und hohe Bußgelder einstellen. Besonders riskant ist es, die Bescheide zu ignorieren – denn viele Staaten lassen ihre Forderungen auch in Deutschland vollstrecken.

EU-weite Vollstreckung ab 70 Euro
Grundlage ist der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI, der in Deutschland über das Internationale Rechtshilfegesetz (§§ 87 ff. IRG) umgesetzt ist. Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können Geldsanktionen durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Aktiv sind vor allem Frankreich, Italien, Österreich und die Niederlande.

Beispiele für Bußgelder (Geschwindigkeit innerorts, ca. 20 km/h zu schnell):

  • Frankreich: ab 135 €
  • Italien: ab 175 € (nachts höher!)
  • Österreich: ab 30 €, schnell über 150 € bei größeren Überschreitungen
  • Niederlande: ab 170 €, generell sehr hohe Strafen

Keine Punkte in Flensburg
Wichtig: Ausländische Verstöße führen nicht zu Punkten in Flensburg. Sie können jedoch Fahrverbote oder bei Wiedereinreise sogar Fahrzeugbeschlagnahmungen nach sich ziehen.

Unterschiedliche Tempolimits
Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen bei Autobahnen:

  • Deutschland: kein generelles Tempolimit (Empfehlung 130 km/h)
  • Frankreich/Italien: 130 km/h, bei Regen/Sicht 110 km/h
  • Österreich: 130 km/h
  • Niederlande: 100 km/h tagsüber, nachts 130 km/h

Da automatische Überwachungen (z. B. in Italien und Frankreich) weit verbreitet sind, drohen Kontrollen fast überall.

Nichtzahlung kann teuer werden
Wer nicht zahlt, riskiert Mahngebühren, Inkassoverfahren, Zwangsvollstreckung oder Probleme bei der Wiedereinreise. Auch Jahre später können Forderungen auftauchen – je nach nationalen Verjährungsfristen (z. B. 1 Jahr in Frankreich, 5 Jahre in Italien, 4 Jahre in Spanien).

Praktischer Tipp:

  • Bescheid auf formale Richtigkeit prüfen
  • Fristen beachten (meist 30 Tage)
  • Rechtsschutzversicherung informieren
  • Bei Zweifel Rechtsanwalt für internationales Verkehrsrecht hinzuziehen

Fazit: Wer ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt vorab über die geltenden Regeln informieren. Auch wenn keine Punkte in Deutschland drohen, können Bußgelder im Urlaub schnell zur Kostenfalle werden.

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