Berlin, 9. September 2025. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat die jüngste Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Altfahrzeugverordnung begrüßt. Die VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte, dass Altfahrzeuge wertvolle Güter sind, die Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten bieten. Die deutsche Automobilindustrie sieht in der Novellierung der europäischen Richtlinie eine Chance, die Kreislaufwirtschaft insbesondere auch auf Elektrofahrzeuge auszuweiten.
Mit der Abstimmung wurde die Position des Parlaments festgelegt. Der VDA begrüßt die Fortschritte und erwartet, dass die Regulierung noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Wichtig sei, europäische Sonderwege zu vermeiden und internationale Standards zu berücksichtigen, um Bürokratie zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern.
Müller wies darauf hin, dass für Recycling-Kunststoffe realistische und technisch machbare Ziele gesetzt werden müssen. Dabei sollten alle verfügbaren Recyclingquellen genutzt werden, einschließlich industrieller Abfälle und neuer Verfahren wie chemischem Recycling, bei dem Kunststoffe in Grundbausteine zerlegt werden. Außerdem seien regelmäßige Überprüfungen der Ziele notwendig.
Zur erweiterten Herstellerverantwortung erklärte Müller, diese könne nur auf vertraglicher Basis funktionieren. Hersteller sollten nur für direkt partnerverbundene Prozesse verantwortlich sein, um Qualität zu sichern und Rohstoffe in Europa zu halten. Ein besonderer Fokus liege auf Elektrofahrzeugen, deren Traktionsbatterien nur von geschultem Fachpersonal ausgebaut werden dürften. Dies sei Grundlage für Wiederaufbereitung und hochwertiges Recycling.
Der VDA fordert außerdem, dass die jeweils beste verfügbare Technik zum Einsatz kommt. Eine verpflichtende manuelle Demontage sei nicht immer sinnvoll, da moderne Sortiertechnologien ähnlich gute Ergebnisse liefern können. Die Vorgaben sollten ökonomisch und praxisgerecht gestaltet sein.
Auch die Besonderheiten mittelständischer Aufbau- und Anhängerhersteller im Nutzfahrzeugsektor müssten berücksichtigt werden. Diese Unternehmen fertigen maßgeschneiderte Kleinserien mit langer Einsatzdauer. Eine erweiterte Herstellerverantwortung könnte sie unverhältnismäßig belasten. Daher sollten sie von den neuen Pflichten ausgenommen bleiben.