BERLIN. Der Schutz kritischer Infrastrukturen soll künftig gesetzlich stärker geregelt werden: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Schritt grundsätzlich – warnt jedoch vor Umsetzungslücken und fehlender finanzieller Absicherung.
„Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage markiert der Kabinettsbeschluss einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Damit Betreiber kritischer Anlagen wie Energie- und Wasserversorger ihre Schutzmaßnahmen planungssicher umsetzen können, brauche es jedoch vor allem Rechtsklarheit und finanzielle Verlässlichkeit.
IT-Sicherheitskataloge als Basis für Resilienz
Positiv bewertet der BDEW, dass künftig die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur auch als Grundlage für Anforderungen an physische Sicherheit und Resilienz dienen sollen. Das ermögliche einheitliche und wirtschaftlich tragfähige Nachweisverfahren – und schaffe Synergien mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit.
Finanzierung und Gebührenregelungen gefordert
Kritisch sieht der Verband, dass bislang keine ausreichenden Regelungen zur Finanzierung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen vorliegen. Besonders für die Energie- und Wasserwirtschaft seien verlässliche Kostenanerkennung, Gebührenfähigkeit und gegebenenfalls eine staatliche Unterstützung aus dem Verteidigungshaushalt notwendig.
Einordnung für die Region
Auch in ländlichen Regionen wie dem Emsland und der Grafschaft Bentheim betreiben Stadtwerke, Netzbetreiber und Wasserversorger kritische Infrastrukturen. Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes wird auch hier spürbare Auswirkungen haben – sowohl im Hinblick auf Investitionen als auch auf die Anforderungen an IT- und Gebäudesicherheit.
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Foto: KI (Schutz kritischer Infrastrukturen)