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Unwetter & Reisestornierung

Unwetter vor Urlaubsstart: Kein Stornoentgelt laut Landgericht Frankfurt

FRANKFURT/ITALIEN. Wer eine Pauschalreise wegen drohender Naturkatastrophen storniert, muss unter bestimmten Bedingungen keine Stornokosten zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-24 S 75/24). Geklagt hatte ein Urlauber, der seine Reise wegen massiver Unwetter in Norditalien abgesagt hatte – zu Recht, wie das Gericht nun bestätigte.

Unwetterwarnung vor Reiseantritt

Im Juni 2023 wollte der Kläger gemeinsam mit einer Begleitperson eine kulturelle Rundreise in Italien antreten. Doch bereits vier Wochen vor Reisebeginn sorgten starke Regenfälle in der Region Bologna für Überschwemmungen, Erdrutsche und eine großflächige Notstandslage. Badeverbote wurden verhängt, Strände geschlossen und gesundheitliche Risiken durch verschmutztes Hochwasser festgestellt.

Einen Tag nach Bekanntwerden der Schäden erklärte der Urlauber seinen Rücktritt vom Vertrag und forderte den Reisepreis von rund 2.400 Euro zurück. Der Veranstalter wollte eine Entschädigung geltend machen – zu Unrecht, wie nun feststeht.

Gericht: Prognose zur Gefahrenlage ist entscheidend

Die Richterinnen und Richter am Landgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil: Ein entschädigungsloser Rücktritt sei zulässig, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Gemäß § 651h Abs. 1 BGB komme es nicht darauf an, ob sich die Lage später entspannt habe – entscheidend sei die ex-ante-Prognose zum Zeitpunkt der Stornierung.

Im konkreten Fall war klar: Ein durchschnittlich informierter Reisender durfte davon ausgehen, dass Hygiene, Infrastruktur und Urlaubsaktivitäten stark beeinträchtigt sein würden. Das Argument des Reiseveranstalters, andere Teilnehmer hätten die Reise wie geplant angetreten, sei nicht entscheidend.

Was bedeutet das für Reisende?

Das Urteil stärkt Verbraucherrechte im Reiserecht. Wer eine Reise aus gut belegbaren Sicherheitsgründen nicht antreten will, kann unter Umständen kostenfrei stornieren – auch wenn die Reise letztlich durchführbar gewesen wäre. Wichtig ist eine nachvollziehbare Bewertung der Lage zum Stornierungszeitpunkt, etwa durch offizielle Warnungen, Medienberichte oder Notstandsmeldungen.

Reisende sollten im Zweifelsfall frühzeitig rechtlichen Rat einholen und die Entwicklung am Zielort dokumentieren.

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