Nordhorn. Am Donnerstag, 25. September 2025, tagt ab 16 Uhr der Kreistag der Grafschaft Bentheim im Schulungsraum der Kreissparkasse an der Bahnhofstraße 11. Auf der Tagesordnung stehen neben formellen Punkten mehrere politische Weichenstellungen – darunter eine mögliche Resolution gegen die AfD sowie die Einführung von Künstlicher Intelligenz im Sitzungsdienst.
Ein zentraler Punkt der Sitzung ist die Verabschiedung einer Resolution zur Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Mai 2025. Ergänzend liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU/GRÜNE-Gruppe vom 2. September 2025 vor. Beide Anträge dürften auf ein großes öffentliches Interesse stoßen, da sie ein deutliches politisches Signal setzen könnten.
Zuvor werden Veränderungen im Kreistag selbst thematisiert: Michael Stieber scheidet aus dem Gremium aus, sein Sitz geht an Friedhild Füser über. Im Zuge dessen kommt es auch zu einer Umbildung der Ausschüsse. Landrat Uwe Fietzek wird außerdem ausscheidende Kreistagsmitglieder ehren.
Ein weiterer zukunftsweisender Tagesordnungspunkt ist die geplante Testphase zur Einführung einer KI-gestützten Protokollierung im politischen Sitzungsdienst. Ziel ist es, die Dokumentation von Sitzungen effizienter und transparenter zu gestalten. Auch Themen wie die Weiterentwicklung der Software zur Erfassung des Wasserverbrauchs und der Grundwasserstände im Landkreis oder die Fortführung des kreiseigenen Feuchtwiesenprogramms werden beraten.
Der Kreistag wird zudem über den Wahltag für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Jahr 2026 entscheiden sowie die Kreiswahlleitung für die kommenden Kommunalwahlen berufen. Finanzielle Fragen stehen mit dem Abbau von Kreditlinien und den Jahresabschlüssen der Volkshochschule sowie des Abfallwirtschaftsbetriebs auf der Tagesordnung.
Die vollständige Tagesordnung und Unterlagen zur Sitzung sind öffentlich einsehbar auf der offiziellen Website des Landkreises Grafschaft Bentheim.
Für Medienvertreter gilt: Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Kreistagsvorsitzenden und einer Zustimmung der anwesenden Mitglieder. Die rechtlichen Regelungen dazu sind in §6 der Hauptsatzung des Landkreises aufgeführt.
Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim