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Dichter Wald mit Blick auf entfernte Berge im Hintergrund an einem bewölkten Tag.

Bauernverband begrüßt Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten

Berlin. Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert über den Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr zu verschieben. Generalsekretärin Stefanie Sabet betont die Notwendigkeit dieser Entscheidung und fordert zugleich eine grundlegende Überarbeitung der Regelung.

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, erklärt Sabet. „Der Schutz der Wälder ist wichtig, darf aber nicht zur bürokratischen Belastung für die heimische Land- und Forstwirtschaft werden.“ Die EUDR sei bislang weit von einer praxistauglichen Umsetzung entfernt, so Sabet weiter. Eine reine Verschiebung genüge daher nicht – es müsse auch inhaltlich nachgebessert werden.

Kernpunkt der Kritik ist die fehlende Differenzierung im Risikomanagement: Sabet fordert die Einführung einer vierten Risikokategorie für Länder, in denen keine Entwaldung stattfindet – wie etwa Deutschland. Damit könnten hiesige Betriebe von unnötigem bürokratischem Aufwand befreit werden.

Die EU-Verordnung EUDR verpflichtet Unternehmen, bei bestimmten Produkten wie Holz, Soja, Palmöl oder Rindfleisch nachzuweisen, dass deren Herkunft nicht zur Entwaldung beigetragen hat. Ursprünglich sollte sie ab Ende 2024 vollständig gelten. Die nun angekündigte Verschiebung eröffnet den Mitgliedsstaaten und der Kommission Zeit, praktikablere Lösungen zu entwickeln – ein Schritt, den der DBV ausdrücklich begrüßt.

Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.

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