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Erste-Hilfe-Training: Person übt Herz-Lungen-Wiederbelebung an einer Puppe, Fokus auf Hände in Aktion.

Landkreis Grafschaft Bentheim startet freiwillige Erste-Hilfe-Schulungen für Nachbarschaftshelfende

Nordhorn. Die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA) wurde auf Landesebene geändert – das erleichtert künftig den Zugang zum Ehrenamt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim begrüßt die Entbürokratisierung ausdrücklich, betont aber zugleich die Relevanz von Erste-Hilfe-Kenntnissen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.

Mit der am 9. September 2025 von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossenen Änderung entfallen u. a. die Nachweispflicht eines Erste-Hilfe-Kurses sowie eines Führungszeugnisses. Anerkennungen für Nachbarschaftshelfende erfolgen künftig über eine sogenannte Anerkennungsfiktion direkt zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekasse.

Sozialdezernent Gert Lödden erklärt dazu: „Der Verzicht auf formale Nachweise senkt die Hürden. Doch wir halten Erste-Hilfe-Kenntnisse im Alltag mit Pflegebedürftigen für enorm wichtig.“ Der Landkreis wird deshalb ein freiwilliges Schulungsangebot initiieren. Auch Mareike Bölle, Leiterin der Stabsstelle für Engagementförderung, unterstützt den Schritt: „Erste-Hilfe-Kurse geben nicht nur praktische Fähigkeiten, sondern auch Sicherheit und Selbstvertrauen.“

Die neuen Kurse richten sich an alle freiwillig Engagierten im Bereich der Alltagsunterstützung. Termine und Anmeldemöglichkeiten werden demnächst über die Kommunikationskanäle des Landkreises sowie die Freiwilligen-Agentur veröffentlicht.

Hintergrund: AZUA-Leistungen umfassen keine Pflege, sondern Hilfen im Alltag – etwa bei der Betreuung, Begleitung oder Hauswirtschaft. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen zu entlasten und ihre Selbstständigkeit zu stärken.

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim

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