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Hochschulrecht auf dem Prüfstand: Landtag berät über neues Ordnungssystem

Hannover. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur des Niedersächsischen Landtags setzt am Donnerstag, 2. Oktober 2025, um 10:15 Uhr in Hannover die Beratung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes fort. Im Zentrum steht die Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts – ein Thema, das für die Hochschullandschaft im Land weitreichende Folgen haben könnte.

Ziel des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion (Drs. 19/3645) ist es, Hochschulen mehr rechtliche Handhabe zu geben, um bei Störungen des Lehrbetriebs oder Verstößen gegen die Hausordnung eigenständige Maßnahmen ergreifen zu können. Bereits im März 2024 war die Vorlage in erster Lesung im Landtag beraten worden. Nun steht eine mögliche Verabschiedung im Raum.

Nach Angaben der Landtagsverwaltung wird die Sitzung hybrid durchgeführt, eine Teilnahme per Videokonferenz ist möglich. Mitglieder des Ausschusses müssen dies vorab mitteilen.

Neben dem Gesetzentwurf zum Hochschulrecht stehen weitere bildungs- und kulturpolitische Themen auf der Tagesordnung. Dazu gehören etwa die Haushaltsplanung 2026, die Mittelfristplanung bis 2029 und mehrere Anträge zur Stärkung der Kulturförderung und medizinischen Ausbildung im Land.

Die CDU will laut Antrag (Drs. 19/6801) das Kulturfördergesetz „konsequent umsetzen“ und fordert in einem weiteren Antrag (Drs. 19/8215) eine deutliche Ausweitung der Medizinstudienplätze, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Auch ein Antrag der AfD zur Stärkung der „bürgernahen Kulturpolitik“ wird erstmals beraten.

Ob und wie die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes umgesetzt werden, ist auch für regionale Hochschulstandorte wie Lingen, Meppen oder Nordhorn von Bedeutung. Die Debatte betrifft nicht nur universitäre Strukturen, sondern auch Studierende und Lehrende im Emsland und der Grafschaft Bentheim.

Weitere Informationen zur Tagesordnung sind auf der Webseite des Niedersächsischen Landtags abrufbar (www.landtag-niedersachsen.de).

Quelle: Niedersächsischer Landtag, Landtagsverwaltung Hannover

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