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ADAC klärt über Fahrgastrechte bei Bahn- und Flugreisen auf

ADAC klärt über Fahrgastrechte bei Bahn- und Flugreisen auf

München. Ob Wochenendtrip mit dem Zug nach Paris oder Fernreise in die Sonne – die Herbstzeit lädt viele Menschen zum Reisen ein. Doch Verspätungen, Ausfälle oder verlorenes Gepäck können die Urlaubsfreude schnell trüben. Der ADAC informiert jetzt über Rechte im Bahn- und Flugverkehr und gibt Tipps, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können.

Bei Bahnreisen gilt: Schon ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof steht Reisenden eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Verzögert sich die Ankunft um zwei Stunden oder mehr, steigt die Erstattung auf 50 Prozent. Bei Zugausfällen dürfen Fahrgäste auf andere Verbindungen ausweichen oder den Fahrpreis zurückverlangen. Auch zusätzliche Kosten, etwa für Taxi oder Hotel, können unter bestimmten Umständen ersetzt werden. Wichtig ist, dass Entschädigungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets beantragt werden.

Für Flugreisen greifen die europaweit geltenden Fluggastrechte. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Fällt ein Flug aus, können Reisende die Ticketkosten erstattet bekommen oder eine Ersatzbeförderung wählen. Bei langen Wartezeiten müssen Airlines Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelübernachtungen bereitstellen. Entschädigungsansprüche können in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Kommt Gepäck verspätet oder gar nicht an, haftet die Airline bis zu rund 1.600 Euro pro Person. Betroffene sollten den Verlust sofort am Flughafen melden und alle Ersatzkäufe mit Quittungen belegen. Nach 21 Tagen gilt ein Koffer offiziell als verloren, ab dann können Ansprüche gestellt werden.

Weitere Informationen sowie den Flugentschädigungsrechner stellt der ADAC auf seiner Website bereit (www.adac.de). Einen Überblick zu weiteren Reisethemen in der Region bietet das Magazinbereich Reisen bei Regionalupdate.de.

Quelle: ADAC. Foto: ADAC

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