Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Verband Bundespolizei, hat die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich begrüßt. Nach über 30 Jahren sei die Novelle überfällig, um die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei an die sicherheitspolitische Lage im Inland anzupassen. Insbesondere die neue Zuständigkeitsregelung zur Drohnenabwehr wird als Fortschritt bewertet.
„Endlich gibt es eine rechtssichere Grundlage für das Handeln unserer Kolleginnen und Kollegen bei der Abwehr von Gefahren durch Drohnen“, heißt es in einer Erklärung des BDK. Dennoch sieht der Verband weiterhin entscheidende Mängel – vor allem im Zusammenspiel zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Kritisiert wird insbesondere die künstliche Trennung zwischen präventiven Maßnahmen (Gefahrenabwehr) und repressivem Handeln (Strafverfolgung). Laut aktueller Gesetzeslage müsse die Bundespolizei strafrechtlich relevante Fälle an andere Ermittlungsbehörden übergeben – auch dann, wenn sie die Täter selbst festgestellt habe. „Das verhindert durchgängige Sachbearbeitung, schwächt die Effizienz und führt zu Kompetenzgerangel zwischen den Behörden“, so der BDK.
Auch bei der Nutzung von Drohnentechnik bleibe das Gesetz unklar. Zwar dürfe die Bundespolizei Drohnen künftig aufspüren und sichern, müsse aber für die Ermittlung der verantwortlichen Personen auf die Hilfe anderer Behörden oder sogar der Bundeswehr zurückgreifen. Dies sei weder zeitgemäß noch sachgerecht.
Der BDK fordert deshalb eine klare Ergänzung in § 13 des Bundespolizeigesetzes, die es der Bundespolizei erlaubt, Strafverfolgungsaufgaben eigenständig wahrzunehmen, wenn sie sich aus ihrer präventiven Tätigkeit ergeben. Nur so könne die Bundespolizei als moderne Sicherheitsbehörde mit durchgängiger Verantwortung agieren.
Weitere Informationen zur Position des BDK sind auf www.bdk.de zu finden.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)