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Mechaniker montiert Winterreifen in einer Werkstatt

Winterreifen im Ausland: Diese Regeln gelten für Autofahrten im Winterurlaub

Kehl. Wer mit dem Auto in den Winterurlaub ins Ausland fährt, sollte sich vorab unbedingt über die dort geltenden Winterreifenregelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land teils deutlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder – und im schlimmsten Fall sogar Probleme mit der Kfz-Versicherung.

In vielen beliebten Reiseländern wie Österreich, Frankreich oder Italien gelten je nach Wetterlage, Jahreszeit und Region unterschiedliche Anforderungen an die Winterausrüstung. Seit dem 1. Juli 2025 ist auch in Dänemark eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht in Kraft – wie sie bereits in Deutschland, Luxemburg oder Schweden gilt.

Unterschiede bei Winterreifenpflicht in Europa

In Staaten wie Estland, Lettland und Litauen besteht eine saisonale Pflicht: Hier müssen Winterreifen zwischen bestimmten Monaten zwingend montiert sein. Frankreich und Italien setzen dagegen auf eine Mischung: In ausgeschilderten Regionen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben, etwa im Aostatal oder auf der Brennerautobahn. In Ländern wie Polen oder Belgien besteht keine gesetzliche Pflicht, jedoch wird Winterbereifung ausdrücklich empfohlen.

Ein zentrales Kriterium ist zudem das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Bergpiktogramm): Es ersetzt in Deutschland seit Oktober 2024 die M+S-Kennzeichnung. Nur Reifen mit diesem Symbol gelten hierzulande bei winterlichen Verhältnissen als zugelassen. Ähnliche Vorschriften gelten auch in Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark.

Mindestprofiltiefe und Schneeketten: Was gilt?

Neben der richtigen Reifenkennzeichnung ist auch die Profiltiefe entscheidend. In Deutschland reicht der gesetzliche Mindestwert von 1,6 mm, doch in anderen Ländern gelten strengere Vorgaben: Tschechien und Lettland fordern mindestens 4 mm, in Finnland sogar 3 mm. Bei Diagonalreifen in Österreich liegt die Grenze bei 5 mm.

Gerade für Fahrten in Skigebiete wichtig: Schneeketten können vorgeschrieben sein, wenn entsprechende Beschilderung auf verschneiten Straßen besteht – etwa in den Alpenregionen von Österreich oder der Schweiz.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Wer mit dem Mietwagen unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig über die Winterausstattung informieren. „Gerade wenn das Fahrzeug in einer wärmeren Region wie Marseille angemietet wird, ist nicht automatisch Winterausrüstung an Bord“, rät das Europäische Verbraucherzentrum. In vielen Fällen können Zusatzkosten entstehen, wenn Schneeketten oder Winterreifen dazubestellt werden müssen.

Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ist Vorsicht geboten: Bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung kann die Kfz-Versicherung die Zahlung einschränken oder verweigern.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Ländern sowie eine Übersicht der geltenden Regeln finden Verbraucher auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums unter www.evz.de.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Foto: © somchai20162516 / Adobe Stock

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